Frankfurt
Ambulante Hilfen zur Erziehung
Die sozialpädagogische Familienhilfe nach §31 ist ein Hilfeangebot für Familien unterschiedlichster sozialer und kultureller Hintergründe.
Sozialpädagogische Lernhilfe
Die Sozialpädagogische Lernhilfe ist ein konkretes Hilfsangebot der Jugendhilfe, das von Kindern und Jugendlichen sowohl zur schulischen Förderung als auch zur Persönlichkeitsentwicklung genutzt werden kann.
Beratungsstellen in Schule und Sozialraum
KOMM Darmstadt bietet Kindern, Jugendlichen, deren Eltern und Lehrkräften Unterstützung durch Situationsklärung, Beratung und ggf. Vermittlung von Hilfen. KOMM gibt es an verschiedenen Schulen in Darmstadt.
Schloss Hausen
Kinder- und Jugendheim Schloss Hausen
Der Schwerpunkt der pädagogischen Arbeit des Kinder- und Jugendheims Schloss Hausen liegt in der Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen aus verschiedenen Nationen.
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Wir betreuen und unterstützen unbegleitete minderjährige Flüchtlinge auf dem Weg in die Selbständigkeit. Wir erarbeiten mit ihnen eine realistische Zukunftsperspektive, die sie für einen eigenständigen Umgang mit den neuen Lebensbedingungen benötigen.
Betreutes Wohnen im Main-Kinzig-Kreis
Wir bieten eine teilstationäre Unterbringung nach §27 ff in Verbindung mit $34 SGB VIII für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Hierbei nehmen wir Jugendliche ab einem Alter von 15 Jahren auf. Zudem bieten wir Betreutes Einzelwohnen für Jugendliche aller Nationen.
Sozialpädagogischer Hort Schlüchtern
Der Sozialpädagogische Hort hilft Kindern, Jugendlichen und deren Familien bei der Überwindung ihrer vielfältigen Probleme, mit dem Ziel, eine größtmögliche Integration in der Gesellschaft zu erreichen.
Hort Schlüchtern
Im Hort spielen und lernen Kinder in einer bis zu 25-köpfigen Gruppe. Das Angebot ist in unterschiedliche Bausteine gestaffelt, um den Bedürfnissen der Familien gerecht zu werden.
Tagesgruppe Gelnhausen
Das Angebot der Tagesgruppe stellt eine Hilfe zur Erziehung für Kinder und Jugendliche dar und ist eine Jugendhilfeleistung nach §27 SGB VIII in Verbindung mit §32 SGB VIII.